Grundschule Kirchwalsede
Elterninformation
 

Inhaltsverzeichnis

 
> Grußwort > Außerunterrichtliche Veranstaltungen
> Ohne Eltern geht Schule nicht - Wege der Zusammenarbeit > Zeugnisse / Versetzungsordnung
> Wahl der Klassenelternvertreter(innen) > Hausaufgaben
> Schulelternrat > Der umweltfreundliche Schulranzen
> Gesamtkonferenz > Stundenrahmen
> Samtgemeindeelternrat der Samtgemeinde Bothel > Das gesunde Pausenbrot
> Landeselternrat > Was ist zu tun, wenn Ihr Kind krank ist?
> Elternsprechstunde > Zweitadresse für den Notfall
> Eltersprechtage > Kopfläuse - was tun?
> Förderverein > Die gesetzliche Schülerversicherung
> Die Schulordnung > Lernmittel
> Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und an Schulveranstaltungen > Ansprechpartner
 

 
Grußwort
 

Sehr geehrte Eltern,

 

Ihr Kind kommt in die Grundschule.
Schulgebäude, Lehrerinnen und vor allem das eigene Klassenzimmer stellen die neue Lebenswelt dar, in der Ihr Kind vom ersten Schultag an lernen und leben wird: die Schule.

Mit dieser kleinen Broschüre soll Ihnen die Grundschule Kirchwalsede vorgestellt werden. Wir hoffen, dass wir Ihnen damit eine Hilfe anbieten können, sich in unserer Schule von Beginn an gut zurecht zu finden.

Das erste Schuljahr ist für Ihr Kind - bezogen auf die ganze Schulzeit - ein sehr wichtiges Jahr. Jetzt sollen die Kinder Vertrauen zur Schule aufbauen, sich wohl fühlen und erfahren, dass Lernen Freude macht. Wichtig ist gewiss auch Ihre Mitwirkung. Nicht nur Sie selbst müssen der Schule und den Lehrerinnen Vertrauen entgegen bringen, sondern auch Ihrem Kind zutrauen, dass es seinen Platz im schulischen Leben aus eigener Kraft findet. Dazu gehören Geduld, behutsame Hilfe, Lob und immer wieder Ermutigung.

Deshalb ist ein stets guter Kontakt zwischen Eltern und Schule von besonderer Bedeutung.

Helfen wir alle mit, dass der Schulanfang Ihres Kindes der Beginn einer guten Schulzeit wird!

 

Mit allen guten Wünschen

 

Ihre

 
Barbara Intemann
 

 
Auch in der Schule:
 
Ohne Eltern geht Schule nicht - Wege der Zusammenarbeit
 

Weil beide Seiten bei der Bildung und Erziehung eines jeden Kindes zusammen wirken, folgt daraus, dass sie nicht nebeneinander, sondern miteinander arbeiten und bestrebt sind, Formen fruchtbarer Zusammenarbeit zu finden.

Es geht also darum, dass Eltern und Lehrerinnen im Gespräch einander kennen lernen, aufeinander eingehen und einander zu verstehen suchen, dass sie in vertrauensvoller Beratung Informationen austauschen und bedenken.

Gewissenhaft werden sie im Einzelfall sich gegenseitig raten und helfen.

Geben und Nehmen können nur nach beiden Seiten verteilt sein. Lehrerinnen lernen von Eltern ihrer Schüler/innen, Eltern von den Lehrkräften ihrer Kinder.   

 

Zusammenarbeit muss gemeinsames Anliegen sein.  

 

 

Wahl der Klassenelternvertreter(innen)  

 

Spätestens sechs Wochen nach  Schuljahresbeginn  sollten an dem ersten Elternabend die Klassenelternvertreter gewählt werden. Der/die 1. Vorsitzende lädt schriftlich nach Absprache mit der Klassenlehrerin und Festlegung der Tagesordnung zu Elternversammlungen ein und leitet diese.

Stimmberechtigt ist je Kind  ein(e) Sorgeberechtigte(r). Gewählt werden in getrennten Wahlgängen der Klassenelternvertreter und dessen Stellvertreter. Niemand kann an der selben Schule zum Vertreter oder Stellvertreter mehrerer Klassen gewählt werden.   

Parallel dazu werden jeweils in einem Wahlgang zwei Klassenkonferenzvertreter gewählt, die bei internen Klassenangelegenheiten (Zeugnissen, Versetzungen von Schülern usw.) präsent zu sein haben.   

Zu den nachfolgenden Elternabenden lädt der/die Klassenelternratsvorsitzende nach Absprache mit der Klassenlehrerin und gemeinsamer Festlegung der Tagesordnung ein.   

Die erste Amtszeit dauert in der Regel bis zum Ende des zweiten Schuljahres, die zweite bis zum Ende des 4. Schuljahres. Sowohl Klassenelternvertreter als auch Klassenkonferenzvertreter können wiedergewählt werden.

 

Schulelternrat  

 

Alle gewählten Klassenelternvertreter bilden als gleichberechtigte Mitglieder den Schulelternrat der Schule und wählen aus ihrer Mitte die/den Vorsitzende/n und deren/dessen Stellvertreter/in.  

Der Schulelternrat hält mindestens eine Sitzung pro Schuljahr ab.  

 

In erster Linie hat der Schulelternrat  eine beratende Funktion. Er wird von der Schulleitung über die allgemeine Schulsituation informiert.   

 

Der Schulelternratsvorsitzende und sein Stellvertreter sowie zwei weitere Mitglieder des Schulelternrats sind stimmberechtigte Mitglieder der Gesamtkonferenz.

 

Wenn die Schulleitung Maßnahmen trifft, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind, wird der Elternrat hierzu gehört.

 

Gesamtkonferenz   

 

Der Gesamtkonferenz der Grundschule Kirchwalsede gehören zur Zeit an:  

 

 

1.      Schulleiterin als Vorsitzende  

 

2.      Elternratsvorsitzende/r und Stellvertreter/in + 2 weitere Mitglieder des SER

 

3.      Kollegium, pädagogische Mitarbeiter/Innen, übriges Schulpersonal  

 

4.      Vertreter der Samtgemeinde  

 

Wichtige schulische und pädagogische Angelegenheiten müssen von der Gesamtkonferenz beraten und genehmigt werden.   

 

Der/die Elternratsvorsitzende kann der Gesamtkonferenz Vorschläge zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen und an deren Beratung mitwirken.  

 
 

Samtgemeindeelternrat der Samtgemeinde Bothel  

 

Aus den Reihen des Schulelternrats werden zwei Vertreter für den Samtgemeindeelternrat gewählt. Da in diesem Elterngremium alle Schulen der Samtgemeinde vertreten sind und zu Wort kommen, erhalten die Mitglieder einen guten Überblick, mit welchen Schwierigkeiten und Sorgen andere Schulen zu kämpfen haben.  

 

Landeselternrat  

 

Der Landeselternrat besteht aus Mitgliedern  aller Schularten und wird auf drei Jahre gewählt. Er berät das Kultusministerium „in allgemeinen Fragen des Erziehungs- und Unterrichtswesens“.  

 

Elternsprechstunden 

 

Jederzeit können Eltern mit Lehrerinnen oder Schulleitung Kontakt aufnehmen, wenn sie es wünschen.  Ebenso werden die Lehrerinnen mit den Eltern Verbindung aufnehmen, wenn ihnen von ihrer Seite ein Gespräch angeraten scheint. Für ein längeres Gespräch sollte in jedem Falle vorher ein Termin vereinbart werden. Dieser ist für beide Seiten verbindlich.  

Schulische Belange des Kindes können nur mit Sorgeberechtigten erörtert werden.  

 
 

Elternsprechtage  

 

Einmal im Jahr werden feste Elternsprechtage bzw. -stunden von Seiten der Schule angeboten (in der Regel nach den Herbstferien). Sie liegen zeitlich so, dass es auch Berufstätigen möglich ist, diese wahrzunehmen.  

In Einzelgesprächen kann alles mit Klassen- und Fachlehrerinnen besprochen werden, was Sie bewegt. Tauchen größere Probleme auf, ist ein zusätzlicher Termin zu vereinbaren, weil die Gesprächszeit am Elternsprechtag verständlicherweise begrenzt ist.  

 

Förderverein  

 

Der "Freundeskreis der Grundschule Kirchwalsede" leistet einen äußerst sinnvollen Beitrag zur Gestaltung des Schullebens, indem er durch aktive Mitarbeit und/ oder finanzielle Unterstützung Dinge aufgreift, die von den Lehrern allein nicht zu leisten wären und aus dem Schuletat nicht finanziert werden könnten: In enger Zusammenarbeit und mit Absprache von Schulleitung/Lehrkörper werden Einrichtungen, die den Schülern zugute kommen, geschaffen (z.B. Lesezimmer, Pausenspielgeräte), installiert und erhalten (z.B. Schulhofgestaltung) sowie Anschaffungen getätigt (z.B. Bücher, Sitzbälle) und Schulveranstaltungen tatkräftig und organisatorisch unterstützt.

Der Mitgliedsjahresbeitrag beträgt z. Zt. 12 Euro; Spenden sind jederzeit willkommen. Auch eine passive Mitgliedschaft ist möglich.  

 
Vorsitzende:  1. Eckhardt Behrens, 2. Maren Kirchner

Schriftführer/in: Nicole Brauns

Kassenwart/in: Marion Cordes
                     

 

 

Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und an Schulveranstaltungen   

 

Alle Schüler/innen sind verpflichtet, den Unterricht und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen. Die Erziehungsberechtigten sorgen dafür, dass die Schüler/innen diese Verpflichtungen befolgen.  Hierzu   zählen  auch Fördermaßnahmen und Arbeitsgemeinschaften.  

 

Außerunterrichtliche Veranstaltungen  

 

Während des Schuljahres können in den Klassen mehrere halbtägige Wandertage und ein ganztägiger Jahresausflug durchgeführt werden. Außerdem findet während der Grundschulzeit i.d.R. ein mehrtägiger Schullandheimaufenthalt statt.  Darüber hinaus gibt es während des Schuljahres auf Beschluss der Konferenzen mehrere Veranstaltungen für die ganze Schule wie etwa Schulfeste, Bundesjugendspiele Schwimmfeste, Theaterbesuch, Projekttage, Einschulungs- und Abschiedsfeiern oder ähnliches. Teilweise können keine Schulbusse eingesetzt werden und es müssen in den Dörfern Fahrgemeinschaften gebildet werden.   

 

Zeugnisse / Versetzungsordnung  

 

In den Klassen 1 und 2 erhalten die Schüler/innen ein Berichtszeugnis. Um das Zutrauen der Kinder in die eigenen Fähigkeiten zu erhalten und zu fördern, orientiert sich das Berichtszeugnis in erster Linie an den Möglichkeiten jedes Einzelnen und nicht an den Leistungen anderer Schüler/innen. Es werden sachliche Feststellungen zum Verhaltensbereich, zum Lernbereich und zum Arbeitsbereich getroffen. Dieses Zeugnis wird erstmalig am Ende des 1. Schuljahres erteilt. Von Klasse 1 nach 2 gehen die Schüler/innen ohne Versetzungsentscheidung. Eine freiwillige Wiederholung der Klasse 1 ist auf schriftlichen Antrag der Sorgeberechtigten möglich.  

 

In den Klassen 3 und 4  werden die tatsächlichen Leistungen in den Fächern mit Zensuren bewertet. Die Halbjahresnote fließt in die Gesamtnote des 2. Halbjahreszeugnisses mit ein. Die Leistungen im Bereich Sozialverhalten und Arbeitsverhalten werden jetzt nur noch in knappen Formulierungen ausgedrückt. Bei Unklarheit ist das Gespräch mit der Lehrkraft zu suchen.  

 

Versetzungen erfolgen nach der 2. und der 3. Klasse.  

 

Hausaufgaben 

 

Hausaufgaben sind zur Festigung der im Unterricht vermittelten Kenntnisse, zur Übung, Vertiefung und Anwendung der von den Schüler/innen erworbenen Fähigkeiten sowie zur Förderung selbstständigen und eigenverantwortlichen Arbeitens erforderlich. Die Hausaufgaben, die freitags aufgegeben werden, sind nicht zu Montag auszuführen. Die Kinder werden je nach Belastbarkeit unterschiedlich zügig und konzentriert arbeiten können. Die Lehrkraft wird sich bemühen, die Aufgaben gleichmäßig auf die Wochentage zu verteilen. Es gelten Richtwerte hinsichtlich der Dauer von 30 Min. für die 1. und 2. Klasse und 45 Min. für die 3. und 4. Klasse.  

Zusätzlich können individuelle Vereinbarungen über Inhalt und Dauer der Hausaufgaben mit der Klassenlehrerin getroffen werden.   

Wichtig bleibt auch bei den Hausaufgaben: Lassen Sie die Kinder möglichst selbstständig arbeiten und sie dabei lernen, Eigenverantwortung zu übernehmen.   

 

Der umweltfreundliche Schulranzen  

 

Der Schulranzen Ihres Kindes bietet eine gute Gelegenheit, Umweltschutz begreifbar zu praktizieren.  

 

Allgemein gilt bei der Auswahl der Materialien:
Vermeiden Sie Müll, achten Sie auf gesundheitliche Unbedenklichkeit und auf die Recyclingfähigkeit.  

 

 

Stifte

sollten aus Holz sein. Filzstifte sind schon bei der Herstellung umweltbelastend, enthalten oft gesundheitsschädliche Lösungsmittel und verursachen viel Müll.  

 

 

Füller 

Er wird frühestens im 2. Schuljahr benötigt.
Tintenkiller sind abzulehnen, da auch sie Lösungsmittel enthalten.  

 

 

Papier 

Hefte, Blöcke, Schnellhefter und Ordner sollten aus Recyclingpapier oder -pappe sein.  

 

 

Klebstoffe

sollten lösungsmittelfrei sein.  

 

Sie erhalten rechtzeitig zum Schuljahresanfang eine genaue Materialliste mit Größen- und Farbangaben für Hefte, Mappen, Umschläge usw. 
Bitte beachten Sie Farb- und Formatangaben genau; damit wird die tägliche Arbeit, besonders in der 1. Klasse erleichtert. Bitte besorgen Sie die Materialien rechtzeitig, damit alle Kinder am 1. Tag   ausgestattet sind.

Schulbücher können im Rahmen der entgeltlichen Lernmittelausleihe von der Schule nach Anmeldung, gegen ein von der Gesamtkonferenz festgelegtes Entgelt, ausgeliehen werden (s. auch "Lernmittel").

 

Das gesunde Pausenbrot   

 

Der Schulalltag beginnt am besten mit einem ausreichenden Frühstück, das in Ruhe zu Hause eingenommen wird.  

 

Abwechslungsreich und gesund sollte auch das Pausenbrot sein.  

 

Knackiges und Frisches ist bei Kindern oft beliebter als ein normales belegtes Brot. Süßigkeiten wie Bonbons, Kuchen oder Schokolade usw. sind keine geeigneten Pausenbegleiter. Besser geeignet sind frisches Obst und Gemüse (z.B. Äpfel, Karotten oder Gurken) zu einem kernigen Brot. Auch Knäckebrot und Studentenfutter sind gesunde Snacks für Naschkatzen.  

 

Bei der Verpackung sollten Sie bitte auf Butterbrotdosen zurück greifen, damit unnötiger Müll vermieden wird.   

 

 

Als Durstlöscher bieten sich an:  

 

Tee, Mineralwasser oder Fruchtsäfte,  jedoch keine gesüßten Getränke.  
Die Behälter sollten wieder auffüllbar und bruchsicher sein.  
Wegwerfpackungen sind nicht erwünscht.  

 

Die Schule bietet auf Wunsch Frischmilchgetränke (Milch, Vanillemilch oder Kakao) in Trinkbechern an, die zur 1. großen Pause gut gekühlt verteilt werden.   
Die Kinder bestellen für eine Woche das gleiche Getränk und bezahlen jeweils am Freitag im Voraus.  
Der ersten großen Pause geht eine zehnminütige Frühstückspause im Klassenraum voraus, so dass die Kinder ihr Frühstück in Ruhe einnehmen können.  

 

 

Was ist zu tun,   

wenn Ihr Kind krank ist?  

 

Ist ein Kind aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Klassenlehrerin unverzüglich mitzuteilen. Wir bitten Sie, morgens bis 7.45 Uhr anzurufen und den Grund des Fernbleibens zu nennen. Fehlt Ihr Kind länger als 3 Tage, ist eine schriftliche Entschuldigung nötig. 

 

Zum Beispiel so:  

 

Entschuldigung  

 

Meine Tochter/mein Sohn................................................................................................................................... 
                                                                      
Vornahme / Name                                            Klasse  

 

kann vom......................bis......................

 

am Unterricht nicht teilnehmen.  

 

Grund: .......................................................................................................................................................................

 

..................................                                       ........................................
         
Ort, Datum                                                                Unterschrift 

 

Ist ein/e Schüler/in nicht in der Lage, am Sportunterricht teilzunehmen, muss eine schriftliche Entschuldigung von einem Erziehungsberechtigten oder einem Arzt vorliegen.   

 

Zweitadresse für den Notfall  

 

Nennen Sie bitte zum Schuljahresbeginn der Schule eine geeignete Bezugsperson (Oma, Nachbarin), damit diese benachrichtigt werden kann, falls Ihr Kind während der Unterrichtszeit aus der Schule abgeholt werden sollte (z.B. Kopfschmerzen) und Sie nicht erreichbar sind. 

 

Kopfläuse -  was tun?  

 

Kopfläuse kann jeder bekommen. Sie sind keine Angelegenheit der persönlichen Sauberkeit. Sollten Sie - wider Erwarten - bei Ihrem Kind Kopfläuse oder Nissen entdecken, dann geraten Sie bitte nicht in Panik. Mittel gegen Verlausung können Sie ohne Rezept erwerben oder auch auf Rezept des Hausarztes / Kinderarztes in der Apotheke erhalten.  Kinder dürfen erst dann die Schule wieder besuchen, wenn im Haar auch keine Nissen mehr gefunden werden und der Arzt eine schriftliche Bestätigung erteilt hat.   

Sie sind verpflichtet, bei Kopflausbefall Ihres Kindes die Schulleitung zu informieren.  

 

Die gesetzliche Schülerversicherung  

Unfallversicherungsschutz besteht bei allen mit dem Schulbesuch zusammen hängendenden Tätigkeiten: auf dem Schulweg, während des Unterrichts, während der Pausen und sonstigen Schulveranstaltungen.
Suchen Sie im Zusammenhang mit einem Schulunfall Ihres Kindes einen Arzt auf, ist dieses unverzüglich der Schulleitung zu melden, da eine Unfallmeldung geschrieben werden muss. 

 

Lernmittel 

 

Nach Abschaffung der Lernmittelfreiheit mit Beginn des Schuljahres 2004/05 haben die Erziehungsberechtigten folgende Möglichkeiten:

 

 a)     Sie kaufen die benötigten Bücher im Buchhandel 

 b)     Sie leihen bestimmte Lernmittel gegen ein festgesetztes Entgelt bei der Schule aus.  

 

Wir sind bestrebt, Ihren Kindern nur Schulbücher in angemessenem Zustand zu überlassen.  Die Neu- und Ersatzbeschaffung verschlingt jährlich einen hohen Betrag. Bei ausgelaufener Flüssigkeit oder extrem starker Verschmutzung von Schulbüchern müssen Erziehungsberechtigte für die entstehenden Kosten aufkommen. Im 4. und 5. Jahr der Ausleihe wird kein Ersatz mehr verlangt.

 

Ansprechpartner 

 

Schulleitung: Rektorin Barbara Intemann
 

Telefon:

Schule 0 42 69 - 1306
privat 0 42 69 - 55 26